Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 10 KR 613/24 KH

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 28.08.2024 geändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 107,71 € nebst Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.10.2022 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 107,71 € festgesetzt.


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