Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 8 BA 95/25 B

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 23.08.2025 geändert und der Streitwert für das Klageverfahren mit dem Az. S 37 BA 17/24 auf 5.000 Euro festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.


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