Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 2 AS 728/25 NZB

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Duisburg vom 12.05.2025 wird als unzulässig verworfen.

Es wird festgestellt, dass die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Duisburg vom 12.05.2025 kraft Gesetzes statthaft ist.

Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.


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