Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-24 U 212/01

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 25. September 2001 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsrechtszuges trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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