Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-15 U 79/02

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 12. Zivilkammer des Land-gerichts Düsseldorf vom 27.03.2002 wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahren zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung ge-gen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in glei-cher Höhe leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.