Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 U 48/02

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 15. Oktober 2002 verkündete Urteil der 06. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird auf seine Kosten zurück-gewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für den Berufungsrechtszug und die Beschwer des Klägers be-trägt 8.000,- EUR.


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