Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 10 U 171/02

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 04.11.2002 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückge-wiesen.

Auf die Berufung der Beklagten wird das vorgenannte Urteil teilweise abgeän-dert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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