Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 25/03

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 31.3.2003 (Az. VK VOL 3/2003) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auf-erlegt.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 1.500 Euro


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