Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 25/03

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 31.3.2003 (Az. VK VOL 3/2003) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auf-erlegt.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 1.500 Euro


1 2 3 4 5 6 7

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.