Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-8 U 110/03

Tenor

hat der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhand-lung vom 29. April 2004 durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht R., den Richter am Oberlandesgericht S. und die Richterin am Oberlandesgericht S.-B.

für R e c h t erkannt :

Auf die Berufung des Klägers wird das am 24. Juli 2003 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Berufungsverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.


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