Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-W (Kart) 23/04

Tenor

I. Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Be-schluss der II. Kammer für Handelssachen des Landge-richts Dortmund vom 4. April 2004 wird auf ihre Kosten zu-rückgewiesen.

II. Der Beschwerdewert wird auf bis 1.030.000 EUR festgesetzt.


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