Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-W (Kart) 11/04

Tenor

1. Die Beschwerde der Verfügungsbeklagten gegen die im Urteil des Landgerichts Köln vom 18. August 2003 enthaltenen Streitwertfestsetzung wird zurückgewiesen.

2. Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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