Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-W (Kart) 21/04

Tenor

1. Die Beschwerde der Prozeßbevollmächtigten der Beklagten gegen den Streitwert-beschluss des Landgerichts vom 24.05.2004 wird zurückgewiesen.

2. Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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