Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 52/04

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 19. Juli 2004 (Az. VK 2 - 76/04) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der der An-tragsgegnerin in diesem Verfahren entstandenen Aufwendungen werden der Antragstellerin auferlegt.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 30.000 Euro


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