Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 42/04

Tenor

Auf die Erinnerung der Antragstellerin wird der Kostenfestsetzungsbe-schluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8. Oktober 2004 aufgehoben.

Auf Grund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom

14. September 2004 sind von dem Antragsgegner an Kosten 4.399,70 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23. August 2004 an die Antragstellerin zu erstatten.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten

werden nicht erstattet.


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