Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 42/05

Tenor

I. Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer soforti-gen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 29. Juni 2005 (VK - 10/2005-L) bis zur Beschwerdeentscheidung zu verlängern, wird abgelehnt.

II. Der Senatsbeschluss vom 26. Juli 2005 ist gegenstandslos.

III. Die Antragstellerin wird aufgefordert, dem Senat bis zum 16. August 2005 mitzuteilen, ob und gegebenenfalls mit welchen Anträgen das Rechtsmittel aufrechterhalten bleibt.

IV. Der Antragsgegner wird aufgefordert, eine Auftragserteilung durch ge-eignete Unterlagen zu belegen.


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