Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 61/03

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 30. September 2003 (VK-25/2003-B) wird auf ihre Kosten zurückge-wiesen.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 5.000 Euro


1 2 3 4 5 6

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.