Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 85/05

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Kosten-festsetzungsbeschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregie-rung Köln vom 9. November 2005 (VK VOL 31/2004) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 4.000 Euro


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