Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 4/06

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 20. Dezember 2005 (VK 2 - 156/05) wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens und des Ver-fahrens gemäß § 118 Abs. 1 S. 3 GWB einschließlich der in diesen Verfah-ren der Antragsgegnerin und der Beigeladenen entstandenen notwendigen Aufwendungen zu tragen.

Beschwerdewert: bis 850.000 €


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