Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-2 U 4/06

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das am 1. Dezember 2005 verkündete Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheiten können jeweils auch durch schriftliche, unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bürgschaften einer im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts geleistet werden.

IV.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 500.000,00 € festgesetzt.


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