Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-20 U 170/06

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 2a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 08.11.2006 wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass sich die Verurteilung zu III. und IV. auf Handlungen ab dem 01.08.2006 bezieht.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 80.000 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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