Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-3 Wx 115/07

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin hat die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde zu tragen und die den Antragstellern im dritten Rechtszug notwen-dig entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Geschäftswert: 5.000 €.


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