Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-26 W 16/06 AktE

Tenor

Die sofortigen Beschwerden der Beschwerdeführerinnen zu 1 und 2 werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die Vergütung und Auslagen des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre hat die Be-schwerdegegnerin zu tragen.

Die Beschwerdeführerinnen und die Beschwerdegegnerin tragen ihre Aus-lagen selbst.

Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens: 200.000 €


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