Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-20 U 207/07

Tenor

Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Urteil der 7. Kammer für Handels-sachen des Landgerichts Düsseldorf vom 15. November 2007 abgeändert, und der Beschluss der Kammer vom 23. August 2007 aufgehoben und wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.


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