Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-18 U 96/08

Tenor

Der Antrag des Klägers vom 19.03.2008 auf Bewilligung von Prozess-kostenhilfe für die beabsichtigte Berufung gegen das Urteil des Landge-richts Kleve vom 15.02.2008 – 1 O 238/07 – wird zurückgewiesen.


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