Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-2 U 90/06

Tenor

I. Auf Antrag der Beklagten wird die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 20. Juli 2006 gegen Sicherheitsleistung der Beklagten in Höhe von 1.000.000 Euro einstweilen eingestellt.

II. Der weitergehende Einstellungsantrag wird zurückgewiesen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.