Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-3 Kart 209/07 (V)

Tenor

Die gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur - Beschlusskammer 7 - vom 20.08.2007 (BK7-06/067) gerichtete sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Bundesnetzagentur zu tragen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Wert der Beschwerde: 50.000 €


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