Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - II-7 UF 149/07

Tenor

Die Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts Erkelenz vom 01.06.2007 wird als unzulässig verworfen.

Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts Erkelenz vom 01.06.2007 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beschwerdeführer zu tra-gen.

Der Beschwerdewert wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt.


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