Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-12 U 138/08

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 01.08.2008 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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