Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - II-4 UF 221/09

Tenor

1.

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amts-gerichts - Familiengericht - Oberhausen vom 9.9.2009 wird abgeändert und der Antrag der Antragstellerin zurückgewiesen.

2.

Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 1.500 €

3.

Dem Antragsgegner wird für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt S aus O be-willigt.

4.

Der Antragstellerin wird für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskosten-hilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt J aus O bewilligt.


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