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BGB § 1697a Kindeswohlprinzip

Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Soweit nichts anderes bestimmt ist, trifft das Gericht in Verfahren über die in diesem Titel geregelten Angelegenheiten diejenige Entscheidung, die unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten sowie der berechtigten Interessen der Beteiligten dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

(2) Lebt das Kind in Familienpflege, so hat das Gericht, soweit nichts anderes bestimmt ist, in Verfahren über die in diesem Titel geregelten Angelegenheiten auch zu berücksichtigen, ob und inwieweit sich innerhalb eines im Hinblick auf die Entwicklung des Kindes vertretbaren Zeitraums die Erziehungsverhältnisse bei den Eltern derart verbessert haben, dass diese das Kind selbst erziehen können. Liegen die Voraussetzungen des § 1632 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 vor, so hat das Gericht bei seiner Entscheidung auch das Bedürfnis des Kindes nach kontinuierlichen und stabilen Lebensverhältnissen zu berücksichtigen. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn das Kind im Rahmen einer Hilfe nach § 34 oder 35a Absatz 2 Nummer 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch erzogen und betreut wird.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) - 74 F 251/25 eA
16. Dezember 2025
74 F 251/25 eA 16. Dezember 2025
Beschluss vom Amtsgericht München - 567 F 9472/25
10. Oktober 2025
567 F 9472/25 10. Oktober 2025
Beschluss vom Amtsgericht Quedlinburg - 4 F 289/25 SO
28. August 2025
4 F 289/25 SO 28. August 2025
Beschluss vom Amtsgericht Hof - 1 F 1037/24
21. Juli 2025
1 F 1037/24 21. Juli 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 9 UF 143/24
29. April 2025
9 UF 143/24 29. April 2025
Beschluss vom Amtsgericht Hof - 1 F 197/25
21. März 2025
1 F 197/25 21. März 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 10 UF 92/24
12. März 2025
10 UF 92/24 12. März 2025
Entscheidung vom Bayerischer Verfassungsgerichtshof - Vf. 39-VI-24
18. Februar 2025
Vf. 39-VI-24 18. Februar 2025
Beschluss vom Amtsgericht Schwelm - 34 F 303/24
2. Februar 2025
34 F 303/24 2. Februar 2025
Beschluss vom Amtsgericht Siegen - 15 F 1654/23
22. November 2024
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