Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-6 W 45/09

Tenor

Die Rüge der Antragsgegnerin vom 24. Dezember 2009 wegen Verlet-zung rechtlichen Gehörs gegen den Beschluss des Senats vom 9. De-zember 2009 sowie die von ihr gestellten Anträge auf Außerkraftset-zung des vorgenannten Beschlusses bis zur endgültigen Entscheidung und auf Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die von ihr eingelegte Rechtsbeschwerde werden zurückgewiesen.


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