Kindschaftssachen sind die dem Familiengericht zugewiesenen Verfahren, die
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die elterliche Sorge, - 2.
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das Umgangsrecht und das Recht auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes, - 3.
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die Kindesherausgabe, - 4.
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die Vormundschaft, - 5.
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die Pflegschaft oder die gerichtliche Bestellung eines sonstigen Vertreters für einen Minderjährigen oder für eine Leibesfrucht, - 6.
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die Genehmigung von freiheitsentziehender Unterbringung und freiheitsentziehenden Maßnahmen nach § 1631b des Bürgerlichen Gesetzbuchs, auch in Verbindung mit den §§ 1800 und 1915 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, - 7.
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die Anordnung der freiheitsentziehenden Unterbringung eines Minderjährigen nach den Landesgesetzen über die Unterbringung psychisch Kranker oder - 8.
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die Aufgaben nach dem Jugendgerichtsgesetz