Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-25 Wx 82/09

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss der 19. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 08.10.2009 wird zurückgewiesen.

Die Kosten für das Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde werden der Staatskasse auferlegt.


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