Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - III-1 Ws 303/10

Tenor

Die Beschwerde des Bezirksrevisors gegen den Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 5. November 2010 wird als unbegründet verworfen.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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