Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 W 116/11

Tenor

Auf die Beschwerde der Streithelferin zu 2) (Fa. D. GmbH) wird der Streitwertbe-schluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf 25.01.2011 – Einzelrichter - dahingehend abgeändert, dass der Streitwert für den Wert der anwaltlichen Tätigkeit ihrer Verfahrensbevollmächtigten auf 1.278.229,70 € festgesetzt wird.


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