Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-2 U 105/11

Tenor

I.

Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 10.11.2011 wird gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 500.000,- € einstweilen eingestellt.

II.

Den Beklagten wird aufgegeben, binnen 1 Woche mitzuteilen, ob an dem Antrag nach § 718 ZPO, für den nach der Entscheidung Ziffer I nun möglicherweise schon das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, festgehalten wird.


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