Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-20 U 49/12

Tenor

Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg vom 20. März 2012 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.


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