Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-3 Wx 219/12

Tenor

Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben.

Das Grundbuchamt wird angewiesen, über den Antrag der Beteiligten unter Berücksichtigung der Gründe dieses Beschlusses neu zu entscheiden.


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