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GBO § 35

Grundbuchordnung

(1) Der Nachweis der Erbfolge kann nur durch einen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis geführt werden. Beruht jedoch die Erbfolge auf einer Verfügung von Todes wegen, die in einer öffentlichen Urkunde enthalten ist, so genügt es, wenn an Stelle des Erbscheins oder des Europäischen Nachlasszeugnisses die Verfügung und die Niederschrift über die Eröffnung der Verfügung vorgelegt werden; erachtet das Grundbuchamt die Erbfolge durch diese Urkunden nicht für nachgewiesen, so kann es die Vorlegung eines Erbscheins oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses verlangen.

(2) Das Bestehen der fortgesetzten Gütergemeinschaft sowie die Befugnis eines Testamentsvollstreckers zur Verfügung über einen Nachlaßgegenstand ist nur auf Grund der in den §§ 1507, 2368 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorgesehenen Zeugnisse oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses als nachgewiesen anzunehmen; auf den Nachweis der Befugnis des Testamentsvollstreckers sind jedoch die Vorschriften des Absatzes 1 Satz 2 entsprechend anzuwenden.

(3) Zur Eintragung des Eigentümers oder Miteigentümers eines Grundstücks kann das Grundbuchamt von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Beweismitteln absehen und sich mit anderen Beweismitteln, für welche die Form des § 29 nicht erforderlich ist, begnügen, wenn das Grundstück oder der Anteil am Grundstück weniger als 3 000 Euro wert ist und die Beschaffung des Erbscheins, des Europäischen Nachlasszeugnisses oder des Zeugnisses nach § 1507 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nur mit unverhältnismäßigem Aufwand an Kosten oder Mühe möglich ist. Der Antragsteller kann auch zur Versicherung an Eides Statt zugelassen werden.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Braunschweig - 2 W 37/26
24. März 2026
2 W 37/26 24. März 2026
Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (2. Zivilsenat) - 2x W 65/25
13. März 2026
2x W 65/25 13. März 2026
Beschluss vom Bundesgerichtshof - V ZB 40/24
20. November 2025
V ZB 40/24 20. November 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (20. Zivilsenat) - 20 W 238/24
2. Oktober 2025
20 W 238/24 2. Oktober 2025
Beschluss vom Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken (5. Zivilsenat) - 5 W 59/25
16. September 2025
5 W 59/25 16. September 2025
Beschluss vom Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen - 3 W 6/25
3. Juli 2025
3 W 6/25 3. Juli 2025
Entscheidung vom Bayerischer Verfassungsgerichtshof - Vf. 34-VI-23
6. Februar 2025
Vf. 34-VI-23 6. Februar 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Bamberg - 10 Wx 2/25 e
16. Januar 2025
10 Wx 2/25 e 16. Januar 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (20. Zivilsenat) - 20 W 169/23
11. Januar 2025
20 W 169/23 11. Januar 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Wx 198/24 und 2 Wx 202/24
20. November 2024
2 Wx 198/24 und 2 Wx 202/24 20. November 2024