Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-1 U 160/13

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 20. September 2013 verkündete Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens, einschließlich der durch die Nebenintervention der Beklagten zu 1. verursachten Kosten, fallen dem Kläger zur Last.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.


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