Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 W 25/15

Tenor

Auf die weitere Beschwerde der Landeskasse werden die Beschlüsse der 7. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 21. Januar 2015 und des Amtsgerichts Krefeld – Vollstreckungsgericht – vom 21. November 2014 abgeändert. Die Erinnerung der Gläubigerin gegen die Kostenrechnung des Obergerichtsvollziehers Wilhelm K. vom 19. Mai 2014, DR II 564/14, wird zurückgewiesen.

Das Verfahren ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.


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