Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-23 U 45/15

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 27. März 2015 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar.


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