Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-9 W 8/15

Tenor

Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Beklagten wird die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 16.10.2014 abgeändert. Der Streitwert für den Rechtsstreit und der Gegenstandswert für den Vergleich werden auf bis zu

700.000,00 €

festgesetzt. Die weiter gehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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