Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-6 W 29/16

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin vom 04.05.2016 gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 15.03.2016 wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf € 1.225,75 festgesetzt.


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