Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 W 250/16

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Krefeld – Rechtspflegerin – vom 11. Juli 2016 (Bl. 160 ff GA) und der Nichtabhilfebeschluss vom 24. August 2016 (Bl. 183 f GA) aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, an das Landgericht Krefeld zurückverwiesen.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: 290,70 €


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