Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-20 U 37/16

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 09.12.2015 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.

Dieses Urteil und das angefochtene, soweit es zu Lasten der Beklagten ergangen ist, sind vorläufig vollstreckbar.


Gründe

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9
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II.

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