Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-12 U 55/16

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 26.08.2016 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer – Einzelrichterin – des Landgerichts Düsseldorf (6 O 162/13) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.000 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2009 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.


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