Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-5 Kart 20/16 [V]

Tenor

Die Beschwerde der Betroffenen gegen die mit E-Mail vom 6. Mai 2016 erteilten Hinweise zur Durchführung der Kostenprüfung 3. Regulierungsperiode (Gas) wird verworfen.

Die Betroffene hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Landesregulierungsbehörde NW und der Bundesnetzagentur zu tragen.

                 Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen