Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 1 U 152/20

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 10.07.2020 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg – 3 O 225/19 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.


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