Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 20 U 2/23

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 20.12.2022 verkündete Urteil der 14c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, eine Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des beitreibbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages leisten.


Gründe

A)

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B)

47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59

Zitiert von

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